Eine Mindestgröße in Quadratmetern schreibt die Bauordnung NRW für das Bad einer Dortmunder Wohnung nicht vor. Sie verlangt in § 47 Abs. 4, dass jede Wohnung ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette hat, eine Fläche nennt sie dort nicht. Als Maßstab nehmen wir deshalb die DIN 18040-2, die vor WC, Waschtisch und Dusche je 120 × 120 cm freie Fläche vorsieht. Auch in Bädern mit 3 bis 5 m² lassen sich die Objekte so stellen, dass man sich gut darin bewegt.
Die DIN 18040-2 beschreibt barrierefreie Wohnungen. Für ein privates Bad ist sie keine Pflicht, bei Rollstuhlnutzung sieht sie 150 × 150 cm vor. Wer heute saniert und lange in der Wohnung bleiben möchte, bekommt mit diesen Flächen ein Bad, das auch mit Gehstock oder Rollator noch funktioniert.

