Eine Badsanierung können Sie zum Teil von der Steuer absetzen, denn 2026 mindern 20 % der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Das regelt § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt. Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.
Es zählen die Arbeitskosten mit den Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Fliesen, Objekte und anderes Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs. Wir sind ein Handwerksbetrieb und keine Steuerberatung, und über den Abzug entscheidet am Ende Ihr Finanzamt.

