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Fertiges Bad bei der Übergabe, eine Hand prüft die Silikonfuge an der Dusche
Installateurbetrieb für Bad und Sanitär

Badsanierung von der Steuer absetzen: 20 % der Arbeitskosten

Einen Teil der Badsanierung in Dortmund können Sie als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Für 2026 sind es 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr.

oder per E-Mail: kontakt@badsanierung-in-dortmund.de

Eine Badsanierung können Sie zum Teil von der Steuer absetzen, denn 2026 mindern 20 % der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Das regelt § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt. Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen.

Es zählen die Arbeitskosten mit den Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Fliesen, Objekte und anderes Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs. Wir sind ein Handwerksbetrieb und keine Steuerberatung, und über den Abzug entscheidet am Ende Ihr Finanzamt.

Wie viel bringt die Steuerermäßigung bei einer Badsanierung?

Die Ermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro je Steuerjahr. Liegen die Arbeitskosten so hoch, dass 20 % mehr als 1.200 Euro ergeben, bleibt es beim Höchstbetrag.

Arbeitskosten in der Rechnung 20 % davon Abzug von der Steuer 2026
4.500 € 900 € 900 €
9.000 € 1.800 € 1.200 € (Höchstbetrag)

Die Beträge sind Rechenbeispiele nach § 35a Abs. 3 EStG in der Fassung für 2026.

Die 1.200 Euro gelten für alle Handwerkerleistungen des Jahres zusammen. Haben Sie im selben Jahr schon andere Handwerker im Haus bezahlt, etwa für eine Reparatur, bleibt für das Bad entsprechend weniger übrig.

Was das Bad insgesamt kostet, hängt von Größe und Umfang ab. Die Spannen für Renovierung und Komplettbad von 4 bis 12 m² stehen unter Kosten der Badsanierung in Dortmund.

Welche Kosten der Badsanierung zählen?

Es zählen die Arbeitskosten aller Gewerke, dazu Maschinen- und Fahrtkosten, wenn sie in der Rechnung stehen. Material zählt nicht, egal ob es um Fliesen, Kleber oder die neue Dusche geht.

  • Installation: Die Arbeit unserer Installateure an Leitungen, Abfluss und Vorwand und die Montage von WC, Waschtisch und Dusche zählen.
  • Übrige Gewerke: Fliesenleger, Elektriker, Maler und Trockenbau zählen genauso, soweit ihre Arbeit in der Rechnung steht.
  • Rückbau: Der Ausbau von alter Wanne, Fliesen und Objekten ist Arbeit und zählt mit.
  • Maschinen und Fahrten: In der Rechnung ausgewiesene Maschinen- und Fahrtkosten gehören zu den Arbeitskosten.
  • Material: Fliesen, Kleber, Abdichtung, Rohre, Objekte und Armaturen zählen nicht.
  • Eigenleistung: Was Sie selbst machen, zählt nicht, weil dafür keine Arbeitskosten bezahlt werden.

Damit das Finanzamt den Anteil erkennt, stehen in unserer Rechnung Arbeitskosten und Material getrennt. Bei einer Badrenovierung, bei der die Leitungen bleiben, fällt weniger Installationsarbeit an als bei einem Komplettbad, und entsprechend kleiner ist der absetzbare Teil.

Was verlangt das Finanzamt als Nachweis?

Das Finanzamt verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Betriebs. Bar bezahlte Beträge erkennt es nicht an, auch nicht mit Quittung.

Die Arbeiten müssen in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden, in einer Wohnung oder einem Haus in der EU oder im EWR. In der Steuererklärung tragen Sie die Arbeitskosten ein, Rechnung und Kontoauszug bewahren Sie für eine Nachfrage des Finanzamts auf.

Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie bezahlen, und nicht das Jahr des Auftrags. Zahlen Sie einen Abschlag im Dezember und den Rest im Januar, verteilen sich die Arbeitskosten auf zwei Steuerjahre. Für jedes Jahr gilt dann der eigene Höchstbetrag, was bei hohen Arbeitskosten mehr bringen kann.

Wie tragen Sie die Badsanierung in die Steuererklärung ein?

Sie tragen die Summe der Arbeitskosten ein, die Sie im Jahr bezahlt haben, und das Finanzamt rechnet die 20 % selbst aus. Belege müssen Sie nicht beilegen, sondern nur auf Nachfrage vorlegen.

  1. Prüfen Sie nach der Schlussrechnung, ob die Arbeitskosten getrennt vom Material ausgewiesen sind.
  2. Zählen Sie die Arbeitskosten aller Rechnungen und Abschläge zusammen, die Sie im Steuerjahr überwiesen haben.
  3. Tragen Sie diese Summe bei den Handwerkerleistungen ein, also den vollen Betrag und nicht schon die 20 %.
  4. Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge auf, damit Sie sie bei einer Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
  5. Sehen Sie im Steuerbescheid nach, ob die Ermäßigung mit dem erwarteten Betrag angesetzt wurde.

Die Ermäßigung mindert nur Einkommensteuer, die Sie tatsächlich zahlen müssen. Wer im Jahr der Zahlung keine oder nur wenig Einkommensteuer schuldet, etwa mit einer kleinen Rente, bekommt den nicht genutzten Teil nicht ausgezahlt. Auch in ein späteres Steuerjahr lässt sich dieser Teil nicht übertragen.

Können Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer absetzen?

Mieter und selbstnutzende Eigentümer können absetzen, Vermieter für die vermietete Wohnung nicht nach § 35a. Entscheidend ist, ob die Arbeiten in Ihrem eigenen Haushalt stattfinden.

Als Mieter setzen Sie ab, was Sie selbst beauftragen und bezahlen, etwa eine neue Dusche mit Erlaubnis des Vermieters. Handwerkerleistungen, die der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung umlegt, können Sie mit Ihrem Anteil angeben. Was Mieter vor dem Umbau mit dem Vermieter klären, steht unter Bad sanieren in der Mietwohnung.

Für eine vermietete Wohnung gilt § 35a nicht, weil sie nicht Ihr Haushalt ist. Die Kosten zählen allgemein bei den Einkünften aus Vermietung, und ob sie sofort oder über mehrere Jahre wirken, klärt Ihre Steuerberatung.

In der selbst genutzten Eigentumswohnung zählt neben Ihrem eigenen Bad auch Ihr Anteil an Handwerkerleistungen der Gemeinschaft, wenn die Verwaltung ihn ausweist. Das betrifft etwa Arbeiten an einer gemeinsamen Steigleitung, und wer darüber entscheidet, steht im Ratgeber Bad sanieren in der Eigentumswohnung.

Fliesenleger setzt eine großformatige Wandfliese in ein frisches Kleberbett

Wann entfällt die Steuerermäßigung?

Die Ermäßigung entfällt, wenn bar oder ohne Rechnung bezahlt wird, wenn die Kosten schon anderswo steuerlich angesetzt sind oder wenn der Umbau mit einem zinsverbilligten Darlehen gefördert wird. Für Material und Eigenleistung gibt es sie ohnehin nicht.

Finanzieren Sie den Umbau mit dem KfW-Kredit 159, gilt § 35a für diese Maßnahme nicht, auch nicht für den Anteil der Arbeitskosten. Kosten, die Sie als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehen, können Sie nicht zusätzlich als Handwerkerleistung angeben.

Wird das Bad wegen Krankheit oder Behinderung umgebaut, können die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung zählen. Davon zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab, die vom Einkommen abhängt. Welcher der beiden Wege für Sie günstiger ist, lässt sich nur mit Ihren Zahlen beantworten, und das ist eine Frage für die Steuerberatung.

Was ändert sich 2027 beim Handwerkerbonus?

Für 2027 plant die Bundesregierung, den Satz auf 15 % und den Höchstbetrag auf 900 Euro zu senken. Beschlossen ist das nicht, der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.

2026, geltendes Recht 2027, Plan der Bundesregierung
Satz 20 % der Arbeitskosten 15 % der Arbeitskosten
Höchstbetrag im Jahr 1.200 € 900 €
Abzug bei 9.000 € Arbeitskosten 1.200 € 900 €

Die Werte für 2027 stammen aus dem Regierungsentwurf und gelten erst, wenn das Gesetz beschlossen ist, Stand Oktober 2026.

Weil das Jahr der Zahlung zählt, kann es für Ihre Steuer einen Unterschied machen, ob die Schlussrechnung noch 2026 oder erst 2027 bezahlt wird. Vom Auftrag bis zum Beginn vergehen bei uns meist 4 bis 8 Wochen, ein Komplettbad dauert dann 10 bis 15 Arbeitstage. Wann Ihr Bad voraussichtlich fertig ist, nennen wir Ihnen vor dem Auftrag, damit Sie mit Ihrer Steuerberatung planen können.

Rechenbeispiel: Komplettbad mit 6 m²

Häufige Fragen

Kann ich meine Badsanierung von der Steuer absetzen?

Ja, einen Teil davon, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG. Für 2026 mindern 20 % der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs.

Wie viel bekomme ich für das neue Bad bei der Steuer zurück?

Das hängt von den Arbeitskosten in der Rechnung ab. Bei angenommenen 4.500 Euro Arbeitskosten sind es zum Beispiel 900 Euro, bei 9.000 Euro wären es rechnerisch 1.800 Euro, angerechnet werden aber höchstens 1.200 Euro. Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen.

Kann ich die Fliesen und das WC auch absetzen?

Nein, Material zählt nicht, also weder Fliesen noch WC, Waschtisch oder Armaturen. Absetzen können Sie nur die Arbeit, dazu Maschinen- und Fahrtkosten, wenn sie in der Rechnung stehen. Deshalb weisen wir in der Rechnung Arbeitskosten und Material getrennt aus.

Darf ich die Handwerker bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, das Finanzamt erkennt nur Zahlungen auf das Konto des Betriebs an. Bar bezahlte Beträge fallen heraus, auch mit Quittung. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug auf, falls das Finanzamt nachfragt.

Ich wohne zur Miete. Kann ich den Badumbau trotzdem absetzen?

Ja, wenn Sie die Arbeiten selbst in Auftrag geben und bezahlen, denn die Wohnung ist Ihr Haushalt. Für den Umbau brauchen Sie vorher die Erlaubnis Ihres Vermieters. Handwerkerleistungen, die der Vermieter über die Nebenkosten abrechnet, können Sie mit Ihrem Anteil ebenfalls angeben.

Gilt der Steuerabzug auch für das Bad in meiner vermieteten Wohnung?

Nein, § 35a gilt nur für den eigenen Haushalt. Kosten an einer vermieteten Wohnung zählen allgemein bei den Einkünften aus Vermietung. Ob sie sofort oder über mehrere Jahre wirken, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Kann ich die Kosten auf zwei Steuerjahre verteilen?

Maßgeblich ist das Jahr, in dem Sie bezahlen. Zahlen Sie einen Abschlag im Dezember und den Rest im Januar, verteilen sich die Arbeitskosten auf zwei Jahre, und für jedes Jahr gilt der eigene Höchstbetrag. Sprechen Sie eine solche Aufteilung vorher mit Ihrer Steuerberatung ab.

Stimmt es, dass der Steuerbonus für Handwerker 2027 sinkt?

Die Bundesregierung plant für 2027 eine Senkung auf 15 % der Arbeitskosten und höchstens 900 Euro. Beschlossen ist das nicht, der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 erst in erster Lesung beraten. Für 2026 gelten weiter 20 % und höchstens 1.200 Euro.

Was muss in der Rechnung für das Finanzamt stehen?

Die Arbeitskosten müssen sich vom Material unterscheiden lassen, Maschinen- und Fahrtkosten zählen zur Arbeit. Dazu gehören die ausgeführte Leistung und die Anschrift, an der gearbeitet wurde. In unseren Rechnungen steht beides so, dass Sie den Betrag direkt übernehmen können.

Kann ich den barrierefreien Umbau als außergewöhnliche Belastung absetzen?

Unter Umständen ja, wenn der Umbau wegen Krankheit oder Behinderung nötig ist. Dann zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab, und dieselben Kosten zählen nicht noch einmal als Handwerkerleistung. Welcher Weg für Sie günstiger ist, klärt eine Steuerberatung.

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