Container, Haltverbot und Schutt in Dortmund
Soll ein Container auf der Straße stehen, braucht er in Dortmund eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamts. Beantragen darf sie nur die Containerfirma, und eine Erlaubnis gilt je Antrag für höchstens 14 Tage.
| Was |
Wer beantragt oder bringt es weg |
Fristen und Gebühren |
| Container auf Gehweg oder Straße |
die Containerfirma beim Tiefbauamt |
höchstens 14 Tage je Antrag, Vorlauf mindestens zwei Wochen, innerhalb des Wallrings vier bis sechs Wochen |
| Haltverbotszone vor dem Haus |
eine Fachfirma, nicht der Privathaushalt |
Gebühr ab 30 € für einen Tag, Schilder drei volle Tage vorher |
| Bauschutt aus dem Privathaushalt |
Sie selbst an einen der sechs EDG-Recyclinghöfe |
bis 1 m³ 10 €, höchstens 4 m³ je Anlieferung |
Quellen: Stadt Dortmund (Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde) und EDG Entsorgung Dortmund, abgerufen im Oktober 2026.
Weil die Erlaubnis zeitlich begrenzt ist, legen wir den Container auf die Tage des Rückbaus, an denen der meiste Schutt anfällt. Die Stadt rät, zuerst private Flächen zu nutzen, also einen Hof oder eine Einfahrt. Steht der Container auf der Fahrbahn, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung nötig.
Ob es überhaupt einen Container oder eine Haltverbotszone braucht, klären wir beim ersten Termin anhand der Menge und des Platzes vor der Tür. Den Schutt aus dem Bad fahren wir ab, und Abtransport und Entsorgung stehen als eigener Posten im Angebot. Die Recyclinghöfe der EDG nehmen Bauschutt von Privathaushalten an, etwa wenn Sie vorab selbst ein Waschbecken abbauen.